Stand 1. März 2017
1. Vertragsabschluss:
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung der Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche (per Brief oder E-Mail) als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
2. Vermieterpflichten:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in Beschaffenheit nach den marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet
sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Preis abzüglich der Regelsätze für eingesparte Aufwendungen zurückzuzahlen. Folgende Werte werden hierbei in Ansatz gebracht:
Storno:
- mindestens 60 Tage vor Mietbeginn = 10% des Gesamtmietpreises
- mindestens 30 Tage vor Mietbeginn = 30% des Gesamtmietpreises
- weniger als 30 Tage vor Mietbeginn = 80% des Gesamtmietpreises
3. Pflichten des Gastes:
Bei der Buchung muss der Gast eine aktuelle und gültige Meldeadresse angeben.
Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist spätestens 5 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist 5 Tage vor Anreise per Überweisung
auf das angegebene Konto vorzunehmen. Bei einer kurzfristigen Buchung können in beider-seitigem Einverständnis individuelle Absprachen getroffen werden. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, kann der Vermieter kommentarlos vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten und die Ferienwohnung anderweitig vermieten.
4. Endreinigung:
Grundsätzlich ist die Wohnung vor der Abreise gründlich zu reinigen und aufzuräumen. Die Abnahme muss durch den Vermieter erfolgen!
Ausnahme: Der Mieter überträgt die Endreinigung an den Vermieter.
Die vereinbarte Kostenpauschale ist am Anreisetag vor Ort bar zu entrichten.
5. An.- und Abreise
Am Anreisetag steht dem Gast die Ferienwohnung ab 15 Uhr zu Verfügung.
Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, die Ferienwohnung für den nachfolgenden Gast wieder
herzurichten.
6. Preise
Die genannten Preise gelten als Endpreise.
Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.
Bei einer vorzeitigen Abreise kann eine Rückerstattung des Mietpreises nicht verlangt werden, zudem ist eine vorher vereinbarte Kostenpauschale für die Endreinigung dennoch
zu entrichten.
Da es sich um eine private Vermietung handelt, ist das erstellen von Rechnungsbelegen nicht möglich.
7. Zugangsschlüssel:
8. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die
Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt.
Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im
bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Fulda
Allgemeine Hausordnung:
Küche/Bad:
Haustiere:
Rauchen:
Sorgfaltspflicht:
Internet: